Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 02.12.2011

Mißbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen

Foto Perke Heldt

Von links Susanne Uhl, Jan Otto, Martin Dieckmann, Heidi Woltermann

Leiharbeit boomt. Noch nie gab es so viele Beschäftigte in der Branche wie im Jahr 2010: 780.000 im Jahresdurchschnitt. Dabei wurden 1,1 Millionen Zeitarbeitsverhältnisse neu geschlossen. Die gleiche Zahl wurde aber auch wieder beendet, weil die meisten Leiharbeitsverhältnisse nicht länger als drei Monate dauern. „LeiharbeiterInnen werden deutlich schlechter bezahlt, sie müssen maximal flexibel sein und ständig mit dem Risiko leben, gekündigt zu werden“, so DGB-Regionsgeschäftsführerin Dr. Susanne Uhl vor Betriebs- und Personalräten in Itzehoe. 

Und die sind schon lange ziemlich sauer, weil sie in ihren Betrieben hautnah miterleben, wie Leiharbeit zu einem Instrument für Lohndrückerei geworden ist. LeiharbeiterInnen müssen ausbaden, was Geschäftsführungen an Niedriglohnstrategien, Sozial- und Mitbestimmungsdumping in die Betriebe pressen. Nach wie vor verdienen LeiharbeitnehmerInnen bis zu 35% weniger als Beschäftigte der Stammbelegschaft, obwohl sie die gleichen Arbeiten verrichten. Eine stufenweise Anpassung an „Equal Pay“, wie sie die Arbeitgeber vorschlagen, kommt für die Gewerkschaften nicht in Frage. „Wir wollen gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit vom ersten Tag an und dafür eine gesetzliche Regelung“, sagte Jan Otto von der IG Metall. Das gilt nicht nur für LeiharbeiterInnen, sondern auch für Beschäftigte mit Werkverträgen, deren Stellung im Betrieb häufig noch prekärer ist und deren Zahl deutlich steigt. Eine Gleichstellung mit den Stammbelegschaften würde auch die Kommunen entlasten, die den geringen Verdienst von Leih- und WerkvertragsarbeiterInnen, auch für Vollzeitbeschäftigung, in vielen Fällen noch aufstocken müssen. 

DGB-Rechtssekretärin Heidi Woltermann wies auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes hin, wonach den „christlichen“ Gewerkschaften für Zeitarbeit die Tariffähigkeit aberkannt wurde. Betroffene Leiharbeitnehmer können danach die Differenz zum Lohn der Stammbeschäftigten und die gleichen Arbeitsbedingungen geltend machen. „Der DGB-Rechtsschutz hat zahlreiche Verfahren für die KollegInnen gewonnen“, sagt Heidi Woltermann. Auch die Sozialversicherung müsste nach ihrer Auffassung Interesse daran haben, ihre Beiträge geltend zu machen. Die Rentenversicherung sei auch schon aktiv geworden. „Immerhin handelt es sich hier um Millionenbeträge, die den Sozialkassen verlorengehen“, so Woltermann

Martin Dieckmann, ver.di, hat in seinem Fachbereich, der Druckindustrie, nicht nur große Probleme mit Leiharbeit. Die Verleiher bieten mittlerweile Serviceleistungen in Form von Werkverträgen an, bei denen auch der gesamte Maschinenbedarf mitgeliefert wird, meist zu Bedingungen, die noch schlechter sind als in der Leiharbeit. „Die Unternehmen verabschieden sich damit bewusst aus der Mitbestimmung und der Tarifbindung, um die Löhne und Gehälter zu drücken und die Belegschaften zu spalten“, so Dieckmann. In den Betrieben finde nachweisbar massenhafter Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen statt, die Politik reagiere zu langsam und zu lässig darauf. Otto und Dieckmann waren sich einig: Die betriebliche Einheit und die Arbeitsbedingungen müssen für alle Beschäftigten gleichermaßen gelten – mit gleichen Rechten, gleicher Mitbestimmung und gleicher Bezahlung an einem Ort.



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