Deutscher Gewerkschaftsbund

PM - 19.12.2016

Kindergeldkürzung: DGB kritisiert Gabriel

 

„In Schleswig-Holsteins Norden arbeiten mehrere tausend Menschen aus Rumänien und Polen in körperlich anstrengenden und eher schlecht bezahlten Jobs. Sie leben in grauenhaften Unterkünften, die ihre als Sub-Sub-Unternehmen tätigen Arbeitgeber für sie anmieten. Dorthin möchte man seine Kinder nicht mitnehmen, verantwortungsvolle Eltern würden so etwas, so sie eine Wahl haben, nie tun“, berichtet Susanne Uhl vom DGB Schleswig-Holstein Nordwest.

Die Idee des SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel, den Kindergeldanspruch der in Deutschland arbeitenden EU-Bürger zu kürzen, trifft aber auch aus einem zweiten Grund beim DGB Nordwest auf heftige Kritik: „Unsere rumänischen Kollegen nehmen ihre Rechte aus Arbeitslosengeld und Hartz IV viel zu wenig in Anspruch, sie nutzen die Freizügigkeit keineswegs aus“, betont Susanne Uhl. Im Falle eines Arbeitsplatzverlustes, der auch den Verlust der Unterkunft bedeutet, kehren die meisten zurück nach Rumänien – ohne Arbeitslosengeld überhaupt beantragt zu haben.

„Allein in Schleswig-Holsteins Norden sind mir aus dem letzten Jahr neben vielen Einzelfällen auch Betriebe bekannt, die mehrere hundert, vorwiegend rumänische Kollegen entlassen haben“, erklärt die DGB-Geschäftsführerin. Die meisten hätten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder zumindest auf Hartz IV gehabt, weil sie seit Jahren in Deutschland arbeiten. Sie hätten den Anspruch nicht geltend gemacht: aus Unkenntnis oder wegen fehlender Arbeitsverträge und lückenhafter Lohnabrechnungen. „Diese sind bei den Sub-Sub-Unternehmen keine Seltenheit und erschweren einen Nachweis der geleisteten Arbeit“, kritisiert Uhl.

Eingesetzt sind die Menschen aus Rumänien in Schlachtereien, in der Fleisch- und Fischverarbeitung, in der Gebäudereinigung und in vielen anderen sogenannten Helfertätigkeiten. Von Seiten des deutschen Staates erfahren sie kaum Hilfe, personell ausgedünnte Zoll- und Arbeitsschutzbehörden kommen mit den Kontrollen von Arbeitsbedingungen und Unterkünften kaum nach.

„Die angekündigte Kindergeldkürzung Gabriels verstößt damit nicht nur gegen geltendes EU-Recht. Der Vorstoß Gabriels ist empörend, weil er so offensichtlich der Lebenswirklichkeit, besonders der osteuropäischen ArbeitnehmerInnen widerspricht“, so Uhl.

 


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