Deutscher Gewerkschaftsbund

06.01.2016

Arbeitgeber-Mythen zu Werkverträgen: Nichts dran

 
Fakten-Check
Die Arbeitgeber machen Stimmung gegen faire Regeln für Werkverträge und Leiharbeit. Ihr Argument: Es gibt gar keinen Missbrauch von Werkverträgen – alles ganz legal. Und Lohndumping würde mit Werkverträgen auch nicht betrieben. Außerdem seien Werkverträge nur bei sehr speziellen Dienstleistungen in Ausnahmefällen üblich. Wir machen den Fakten-Check.
Schatten

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Mythos: Spezial-Dienstleister

Behauptet wird, dass Unternehmen über Werkverträge nur spezielle Dienstleistungen bei spezialisierten Unternehmen einkaufen – Dienstleistungen, die nicht zum Kerngeschäft des eigenen Unternehmens gehören. Es gehe um „Aufgaben, die besonderes Know-how erfordern“, sagt etwa der Bayerische Unternehmensverband Metall und Elektro.

Fakt ist, dass in vielen Branchen Werkverträge über die gesamte Produktionskette hinweg vergeben werden. Die IG Metall hat mit einer Betriebsrätebefragung herausgefunden, dass Werkverträge in allen betrieblichen Bereichen und für Tätigkeiten mit allen Qualifikationsniveaus eingesetzt werden. Auch eine repräsentative Befragung im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat gezeigt: Im produzierenden Gewerbe und im Einzelhandel erledigt fast jeder fünfte Werkvertragsbeschäftigte (19%) exakt dieselben Tätigkeiten wie Beschäftigte der Stammbelegschaft. Und ein weiteres Viertel (24%) der Werkvertragsbeschäftigten übt „weitgehend identische“ Tätigkeiten aus. Für mindestens 43 Prozent der Werkvertragsbeschäftigten in diesen Branchen gilt also: Sie erfüllen das Kerngeschäft – und keine Spezial-Dienstleistungen.


Mythos: "Werkverträge sind eine Randerscheinung"

Behauptet wird, Werkverträge seien kein Massenphänomen, sondern höchstens eine Randerscheinung auf dem Arbeitsmarkt.

Fakt ist, dass eine Betriebsrätebefragung der IG Metall ergeben hat, dass in mehr als zwei Dritteln aller Betriebe ihrer Branchen (69%) Arbeiten über Werkverträge fremdvergeben werden. Eine ähnliche Befragung der IG BCE hat in einen Anteil von 68% der Betriebe ergeben, die „Fremdbeschäftigte“ einsetzen. Und eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat für das produzierende Gewerbe und den Einzelhandel bei Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten gezeigt, dass fast jedes zweite dieser Unternehmen (44%) Werkverträge einsetzt. Das ist definitiv keine Randerscheinung mehr, sondern ein branchenübergreifendes Phänomen.


Mythos: "Werkverträge werden nicht missbraucht" / "Beschäftigte werden nicht verdrängt"

Behauptet wird, dass es keinen Missbrauch von Werkverträgen gibt. Die allermeisten Werkvertrags-Verhältnisse seien vollkommen legal.

Fakt ist, dass ein Vertragsverhältnis, das formal legal ist, trotzdem missbraucht werden kann – beispielsweise um Lohndumping zu betreiben oder die Belegschaften eines Betriebes zu spalten. Und auch wenn ein Werkvertrag legal aufgesetzt ist, kann der betriebliche Alltag ganz anders aussehen als der Vertragstext. Dann liegt unter Umständen trotzdem ein Missbrauch vor – und dafür gibt es in vielen Fällen Indizien.

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung hat für das produzierende Gewerbe und für den Einzelhandel gezeigt: In 43 Prozent der Fälle erhielten Mitarbeiter der Werkvertrags-Firmen auch oder sogar ausschließlich Arbeitsanweisungen vom Unternehmen, das den Werkvertrag vergeben hat. Das ist ein Indiz dafür, dass diese Werkverträge missbraucht wurden, um reguläre Arbeitsplätze des Stammbetriebes zu ersetzen. In diesen Fällen handelte es sich also oft nicht um „echte Werkverträge“. Denn weisungsberechtigt ist gegenüber den Angestellten der Werkvertragsfirmen eigentlich nur die Werkvertragsfirma selbst – und nicht die Firma, die den Werkvertrag vergibt.


Mythos: "Das gab es schon immer"

Behauptet wird, dass Werkverträge in vielen Branchen eine lange, gute Tradition haben und kein neues Phänomen sind.

Fakt ist: Das stimmt nur teilweise. Tatsächlich gibt es Branchen, in denen Werkverträge seit Jahrzehnten eingesetzt werden, um Teilaufträge, spezielle Dienstleistungen oder befristete Projekte (eben ein klar definiertes „Werk“) zu vergeben. Im Handwerk, in der Baubranche, aber auch in der Medienbranche sind Werkverträge durchaus üblich. Der DGB und seine Mitgliedsgewerkschaften sind auch nicht grundsätzlich gegen Werkverträge. Sie dürfen nur nicht missbraucht werden, um regulär Beschäftigte durch schlechter bezahlte Werkvertrags-Beschäftigte auszutauschen und so Tariflöhne zu unterlaufen.

Genau das passiert aber in etlichen Branchen (siehe Mythos „Werkvertrags-Beschäftigte verdienen gut“). Die Zahl der Werkvertrags-Beschäftigten ist auch nicht konstant geblieben, sondern in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Das haben mehrere Umfragen zum Thema ergeben (Betriebsrätebefragung der IG Metall 2015, Betriebsrätebefragung der IG BCE 2015, Studie „Werkverträge im Betrieb - Eine empirische Untersuchung“ der Hans-Böckler-Stiftung). Bei der Betriebsrätebefragung der IG Metall gaben 22 Prozent der Befragten an, dass die Zahl der Werkverträge in ihrem Betrieb in den vergangenen drei Jahren deutlich zugenommen hat.


Mythos: "Werkvertrags-Beschäftigte verdienen gut"

Behauptet wird, dass Beschäftigte mit Werkverträgen oder bei Werkvertragsunternehmen keinesfalls schlechter verdienen, als regular Beschäftigte. Werkverträge würden jedenfalls nicht zumLohndumping eingesetzt, sagen die meisten Arbeitgeber.

Fakt ist, dass fast drei Viertel (73%) aller Betriebsräte in einer Umfrage der IG Metall bestätigt haben, dass in ihren Unternehmen die Beschäftigten der Werkvertrags-Firmen schlechtere Arbeits- und schlechtere Einkommensbedingungen haben als die Stammbelegschaft.


Mythos: "Werkvertrags-Beschäftigte haben sogar höhere Einkommen"

Behauptet wird manchmal sogar, Werkvertrags-Beschäftigte würden sogar mehr verdienen als regulär Beschäftigte. Die Lobbygruppe „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM), die von den Metall-Arbeitgeberverbänden finanziert wird, meldete im September 2015: „Werkverträge: besser qualifiziert und höhere Einkommen“. In ihrer Meldung behauptete die INSM, Werkvertragsnehmer würden rund 3.500 Euro brutto im Monat verdienen – und damit knapp 1.000 Euro mehr, als deutsche Beschäftigte im Durchschnitt. Die von den Gewerkschaften geforderte Regulierung sei deshalb nicht nötig, weil offensichtlich kein Lohndumping stattfinde. Für diese Behauptungen hatte die INSM Zahlen einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung herangezogen.

Fakt ist: Diese Behauptung ist so nicht richtig. Denn die INSM bezog sich auf eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die nur die Einkommen von selbstständige Werkvertragsnehmer untersuchte. Bei der Diskussion um Lohndumping durch Werkverträge geht es aber nicht in erster Linie um Selbstständige, sondern um Angestellte einer Werkvertragsfirma (eines Subunternehmens), die im Auftrag anderer Unternehmen beispielsweise als Monteure, Regal-Einpacker oder Schlachter in anderen Betrieben arbeiten.

Die Studie, die die INSM für ihre Behauptung herangezogen hat, bezog sich eben nicht auf diese Monteure, Regal-Einpacker oder Schlachter, die für Subunternehmen größerer Firmen arbeiten – sondern vor allem auf (Solo-)Selbstständige Handwerksmeister, IT-Experten, Architekten und verschiedene andere Berufe mit Meister- oder Hochschulabschluss. Die erhalten als Selbstständige zum einen gar keinen Lohn, sondern ein Honorar – ihre Einkommenssituation kann also in der Debatte um Lohndumping gar nicht als Argument herhalten.

Und sie verdienen natürlich in der Regel mehr, als Beschäftigte in den bereits genannten typischen Werkvertrags-Subunternehmen. Auch die Autoren der Studie, auf die sich die INSM bezog, sagen übrigens, die INSM habe „die Zahlen in einen völlig falschen Zusammenhang gestellt“. Die Arbeitgeber-Lobbyisten lagen also mit ihrer Argumentation komplett daneben.


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