Deutscher Gewerkschaftsbund

28.09.2018

EU-Mobilitätspaket: „Zehn Millionen Lkw-Fahrer brauchen bessere Arbeitsbedingungen“

Das Transportgewerbe boomt, immer mehr Güter und Waren werden auf den Straßen und Autobahnen zu den Kunden befördert. Aber der Boom hat auch Schattenseiten: die Arbeitsbedingungen sind miserabel. Darauf haben der DGB Schleswig-Holstein Nordwest, ver.di, die Beratungsstelle Faire Mobilität und die dänischen Gewerkschaften im Rahmen einer Infoaktion am Zollhof in Padborg hingewiesen. Dort übernachten LKW Fahrer in ihren Trucks, die grenzüberschreitend Waren ausliefern.

„Die Situation an der deutsch-dänischen Grenze zeigt wie ein Brennglas, wie sich die Unternehmensstrukturen über die Jahre zum Schlechteren verändert haben“, sagen DGB-Geschäftsführerin Susanne Uhl aus Flensburg und Jørgen Christensen von der zuständigen Gewerkschaft Fagligt Fælles Forbund (3f) in Apenrade. „Das Ziel vieler Transportunternehmen ist es, die europäische Gesetzgebung gewinnmaximierend zu missbrauchen. Das geht auf Kosten der Gesundheit, der Familien, der Einkommen der Fahrer.“ Uhl und Christensen sind froh darüber, dass das EU-Parlament weitere Verschlechterungen zu Lasten der Fahrer zunächst verhindert hat und die Beratungen um eine Reform des Mobilitätspakets nun im europäischen Verkehrsausschuss neu verhandelt werden.  

Die Arbeitsbedingungen im Transportgewerbe

Auf den Raststätten trifft man vor allem Fahrer aus Mittel- und Osteuropa. Viele Fahrer haben einen Vertrag mit einem Unternehmen in Osteuropa, wickeln aber ausschließlich Transporte in westeuropäischen Ländern ab. „Nach ihrem Arbeitseinsatz, der zwischen drei Wochen und drei Monaten dauern kann, werden einige von ihnen mit Minibussen für 1-2 Wochen in die Herkunftsländer transportiert und durch andere Fahrer abgelöst. „Das haben uns auch Lkw-Fahrer aus Polen, Rumänien, Bulgarien, Litauen und Weißrussland auf Rastplätzen in Schleswig-Holstein berichtet“, sagt Helga Zichner von der Beratungsstelle „Faire Mobilität“.

In den Wochen ihrer Arbeitseinsätze leben die Fahrer ausschließlich in ihren Fahrzeugen. Das aber ist nicht legal. Der EuGH urteilte Ende letzten Jahres, dass LKW-Fahrer die regelmäßige Ruhezeit nicht im Fahrzeug verbringen dürfen. Damit geht einher, dass die Speditionen dazu verpflichtet sind, die Ruhezeiten-Kosten zu übernehmen. „Das Recht auf Übernachtung ist längst nicht bei allen Fahrern bekannt. Viele Fahrer wissen auch nicht, dass sie ein Recht auf den Mindestlohn haben. Es kommen viel zu wenig rechtliche Informationen bei den Fahrern an und die wenigsten wissen, wie sie ihre Rechte durchsetzen können“ erklärt Nicolai Franke vom Fachbereich Logistik bei ver.di.

Die Erbringung von europaweiten Leistungen geschieht meistens auf der Grundlage eines Arbeitsvertrags der Heimatländer der Fahrer. In den Verträgen ist in der Regel ein Basisgehalt mit dem landesspezifischen Mindestlohn festgeschrieben. Die restliche Vergütung wird dann über vereinbarte Spesen geregelt. Diese stellen einen erheblichen Teil des Einkommens dar, der das Basisgehalt manchmal sogar verdoppelt. „Sozialversicherungsbeiträge werden für die Spesen dann natürlich nicht gezahlt", erklärt Ida Mikolajczak von der Beratungsstelle Faire Mobilität. „Dadurch sparen die Unternehmen Sozialabgaben und Steuern. Die Fahrer zahlen nur geringe Beiträge in die Sozialkassen ein und erhalten bei Krankheit unter Umständen nur einen Bruchteil ihrer monatlichen Entlohnung“.

Unternehmen aus Westeuropa erkennen in dieser Praxis vermehrt die Chance für eine sogenannte Mischkalkulation. Dafür gründen sie Niederlassungen in osteuropäischen Ländern und stellen Fahrer zu den gleichen Dumping-Bedingungen an. In ihren westeuropäischen Filialen wickeln sie dann meist nur noch nationale Transporte ab, internationale Transporte bieten sie aus ihren osteuropäischen Filialen an, bei denen es sich oft nur um Briefkastenfirmen handelt.

„Statistiken belegen die Verwerfungen: 41 Prozent der Kabotagetransporte – Transporte auf nationalem Territorium durch ausländische Unternehmen – erfolgen in Deutschland, in Frankreich sind es nur 25 Prozent. Rund 30 Prozent der Kabotage in der EU entfallen auf polnische Lkw“, erklärt Nicolai Franke vom Fachbereich Logistik bei ver.di.

Aus dänischer Sicht ist aber bereits Deutschland ein Lohndumpingland. JØrgen Christensen von 3f beobachtet mit Sorge, wie dänische Transportanbieter ihre Firmen verlagern und in Flensburg immer mehr „Briefkastenfirmen“ entstehen. „Durch die Verlagerung werden dänische Tarifverträge unterlaufen und viele Arbeitsplätze für Kraftfahrer gehen verloren, die mit mindestens 18,65 Euro pro Stunde wesentlich besser bezahlt werden als in Deutschland“.

Und es gibt eine weitere Entwicklung, die den Gewerkschaften Sorge bereitet: Transporte mit Fahrzeugen unter 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die deutlich weniger reguliert sind, werden zunehmend zur Umgehung der digitalen Aufzeichnungspflichten, der vorgeschriebenen Ruhezeiten und der Kabotage-Einschränkungen genutzt.

Susanne Uhl, DGB, sieht deshalb den EU-Verkehrsausschuss in der Pflicht: „Die Spirale der Ausbeutung muss gestoppt und die Interessen der ArbeitnehmerInnen in den Mittelpunkt der Beratungen gestellt werden. Die zehn Millionen Beschäftigten des europäischen Transportgewerbes brauchen bessere Arbeitsbedingungen“.

Vorschläge für das EU-Mobilitätspaket

Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohnes, kontrolliert durch digitalen Tachographen
Der gesetzliche Mindestlohn gilt in Deutschland auch für Tätigkeiten, die nur kurzzeitig in Deutschland ausgeübt werden. Aktuell muss ein Lkw-Fahrer den Grenzübertritt und damit den Beginn und das Ende seiner in Deutschland ausgeübten Tätigkeit notieren. Jedes Fahrzeug, mit dem eine gewerbliche Transportdienstleistung ausgeführt wird, sollte schnellstmöglich mit einem digitalen Tachographen ausgerüstet werden, damit der Grenzübertritt automatisch und fälschungssicher erfasst wird.

Elektronischen Frachtbrief einführen, um Auftraggeberketten zu rekonstruieren
Der Frachtbrief enthält alle Informationen über alle an einer Transportdienstleistung beteiligten Unternehmen. Aktuell müssen die dazugehörigen Dokumente in Papierform mitgeführt werden und können leicht gefälscht werden. Der Frachtbrief sollte jederzeit als elektronisches Dokument abrufbar sein, sodass die Ansprüche der Fahrer nicht nur gegenüber dem Arbeitgeber, sondern auch gegenüber anderen am Transport beteiligten Unternehmen (Generalunternehmerhaftung) durchsetzbar sind.

Beschäftigte im Transportsektor sollten unbedingt unter den Schutz der neuen Entsenderichtlinie fallen
Es gibt keinen Grund, den Transportsektor aus der neuen Entsenderichtlinie herauszunehmen. Transnationale Dienstleistungen, bei denen ein Spediteur aus einem Land A Aufträge aus einem Land B annimmt, sind als Entsendung in das Land B zu behandeln. Es gibt keinen Grund, dies im Transportportsektor anders zu handhaben als bspw. bei der Beauftragung eines Bauunternehmens aus einem Land A, der mit der Fertigstellung eines Werkes in einem Land B beauftragt wurde. Durch den Einsatz digitaler Tachographen und elektronischer Frachtbriefe kann die notwendige Datenerfassung zum Nachweis einer Entsendung deutlich vereinfacht und fälschungssicherer gestaltet werden.

Auf Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen hinarbeiten
Der Mindestlohn alleine reicht nicht aus, um gleiche Arbeitsbedingungen für gleiche Arbeit am gleichen Ort durchzusetzen. Für alle Beteiligten sollte es das Ziel sein, die vergleichsweise guten Arbeits- und Entlohnungsbedingungen der Flächentarifverträge zu erhalten - immerhin existieren solche Tarifverträge in fast allen Bundesländern. Sie stehen massiv unter Druck: Beispielsweise beobachten wir, dass unter deutschen Arbeitgebern die Tarifbindung alles andere als weit verbreitet ist. Auch gelten diese Tarifverträge bisher nicht für Beschäftigte, die nur nach Deutschland entsandt sind.
Dass es auch anders geht zeigen die Erfahrungen aus anderen Branchen: Beispielsweise in der Bau- oder Pflegebranche wurde das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) genutzt, um Tarifverträge auf alle Beschäftigten auszuweiten - sowohl auf Beschäftigte, die in Deutschland angestellt sind, als auch auf Menschen, die nach Deutschland entsandt sind.

Jørgen Christensen, Fagligt Fælles Forbund 3f

Nicolai Franke, Fachbereich Spedition und Logistik, ver.di

Ida Mikolajczak und Helga Zichner, Beratungsstelle „Faire Mobilität“

Susanne Uhl, DGB Schleswig-Holstein Nordwest


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08.10.2018
Glei­cher Lohn für glei­che Ar­beit am glei­chen Ort
Nahaufnahme LKW auf Straße
DGB/welcomia/123rf.com
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort und faire Arbeitsbedingungen für Beschäftigte – das sieht die reformierte Entsende-Richtlinie der EU vor. In einem Punkt aber sind die Abgeordneten noch auf der falschen Spur, denn für das Transportgewerbe sollen die neuen Bestimmungen nicht gelten. Die aktuellen Probleme im Transportsektor waren deshalb auch Thema beim dänisch-deutschen Gewerkschaftstreffen von DGB und LO in Aabenraa.
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